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19.02.2021

Zum Gnadenjahr des hl. Josef

Die Apostolische Pönitentiarie hat im Auftrag von Papst Franziskus folgende Bestimmung der Ablässe für dieses Gnadenjahr veröffentlicht(diese gelten als „Ablasswerk zu den gewöhnlichen, bekannten Bedingungen: Leben im Stand der Gnade, d. h. die regelmäßige Beichte. Empfang der hl. Kommunion, Gebet nach Meinung des Hl. Vaters und das Bewusstsein, nicht mehr zu sündigen/ Bereitschaft zur Umkehr)

1.) Für die Betrachtung des Herrengebetes(Vaterunsers) während wenigstens einer halben Stunde oder die Teilnahme an einem Einkehrtag oder an mehrtägigen Einkehrtagen, soweit eine Betrachtung über den heiligen Joseph inbegriffen ist.

2.) Beim Vollbringen der leiblichen oder geistlichen Werke der Barmherzigkeit nach dem Beispiel des heiligen Joseph.

3.) Für das gemeinsame Gebet des Rosenkranzes in den Familien, oder wenn Verlobte miteinander den Rosenkranz beten. Hierbei liegt die Ausweitung für die Dauer des Josephsjahres genaugenommen lediglich in der ausdrücklichen Ausdehnung des vollkommenen Ablasses auf Verlobte, wenn sie gemeinsam das Rosenkranzgebet pflegen.

4.) Bei treuer Erfüllung der beruflichen Aufgaben und Pflichten, wenn man sich dabei bewusst unter den Schutz des heiligen Joseph stellt.

5.) Beim Gebet zum heiligen Joseph für alle Arbeitssuchenden, dass sie eine geeignete Stelle finden oder darum, dass die Arbeitsbedingungen aller würdiger werden.

6.) Beim Gebet der Josephslitanei oder eines anderen Gebetes zum heiligen Joseph für die von inneren und äußeren Feinden verfolgte Kirche um Linderung aller Arten von Verfolgung.

7.)  Unter den gewöhnlichen Bedingungen wird ebenso allen ein vollkommener Ablass gewährt, die am 19. März und 1. Mai, sowie am 19. eines jeden Monats und immer mittwochs während des Josephsjahres irgendein approbiertes Gebet zu Ehren des heiligen Joseph sprechen, zum Beispiel das Zu Dir, heiliger Joseph von Papst Leo XIII., oder die an diesen Tagen zu seiner Verehrung einen beliebigen anderen Akt der Frömmigkeit setzen.

In der momentanen, besonderen Situation (gemeint ist damit offensichtlich die Corona-Pandemie) gelten alle diese besonderen Ablässe vor allem den Alten und Kranken sowie denen, die im Todeskampfe liegen und

8.) allen, die aus rechtmäßigen Gründen das Haus nicht verlassen können, sofern sie, losgelöst von jeder Anhänglichkeit an die – auch bloß lässliche – Sünde und mit der Absicht, sobald als möglich zu beichten, sakramental zu kommunizieren und nach der Meinung des Heiligen Vaters zu beten, fromme Gebete an den heiligen Joseph als Trost der Kranken und als Patron für eine gute Sterbestunde beziehungsweise für einen guten Tod richten sowie auch allen, die ihre Leiden oder die Unannehmlichkeiten der eigenen Lebensumstände dem barmherzigen Gott vertrauensvoll aufopfern

Gottesdienstzeiten

Heilige Messen in der Wallfahrtsbasilika Wemding

Sonntag 8.00 Uhr, 10.00 Uhr, 14.00 Uhr Andacht, werktags 9.00 Uhr

Beichtgelegenheit  in der Wallfahrtsbasilika Wemding

So 9.15 Uhr, Fr 17.30 - 18.30 Uhr, Fatimatag 7.00 – 10.00 Uhr (auf Anfrage Tel. 09092/96 88 0)

Anbetungszeiten

Jeden Mittwoch: Anbetungstag
8.15-8.50 Uhr Beichtgelegenheit
9.00 Uhr  Hl. Messe mit Predigt
anschließend Aussetzung des Allerheiligsten, eucharistische Andacht und Übertragung in die Anbetungskapelle
10.30-16.30 Uhr  stille Anbetung
16.30 Uhr  Vesper mit eucharistischem Segen